10. 03. 2010
BDSD mahnt einheitliches Vorgehen bei Neufassung der Prüfungsrichtlinie an
Der Bundesverband Dualer Systeme Deutschland (BDSD) fordert ein gemeinsames Vorgehen aller Teilnehmer bei der Neufassung der Prüfungsrichtlinie und der Festlegung einer einheitlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle dualen Systeme in Deutschland. Der bisherige Entwicklungsprozess ist aus Sicht des BDSD durch einseitiges Vorgehen geprägt. So entspricht das jetzt den Systembetreibern präsentierte Schreiben an das Bundeskartellamt nebst seinen Anlagen nicht den im Rahmen der gemeinsamen Sitzung am 26.02.2010 getroffenen Vereinbarungen. Insbesondere gab es keine Festlegung, schon jetzt den Auftrag für eine gemeinsame Wirtschaftsprüfergesellschaft auszulösen, wie sie in einer von sechs Systemen am 26.01.2010 unterzeichneten „Vereinbarung zur Beauftragung eines gemeinsamen Wirtschaftsprüfers“ enthalten ist. In dieser Vereinbarung werden zudem Vorfestlegungen zur Prüfung und Prüfrichtlinie aufgeführt, die weder im Rahmen der Arbeitsgruppe noch in der Sitzung vereinbart wurden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung halten die Mitglieder des BDSD an ihrer bisherigen Zustimmung zur Beauftragung einer einheitlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Erweiterung des Entwurfes der Prüfungsrichtlinie nicht mehr fest. „Hier sollen offenbar durch Vorabsprachen zwischen einigen Systemen Fakten zu Lasten der in dieser Absprache nicht eingebundenen Systeme geschaffen werden. Diese Vorgehensweise zerstört das notwendige Vertrauen, das zwingende Voraussetzung für die Bestellung eines gemeinsamen Wirtschaftsprüfers ist und führt die Idee einer gemeinsamen Prüfrichtlinie ad absurdum“, kommentiert Raffael A. Fruscio, Präsident des BDSD. Der BDSD bekennt sich klar zu der Notwendigkeit verbesserter Prüfkriterien und empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, den Entwurf der Prüfrichtlinie der Gemeinsamen Stelle einschließlich der konsentierten Ergänzungen nach dem Stand vom 26.02.2010 den notwendigen Prüfungshandlungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer zu Grunde zu legen. Dadurch werde Stillstand vermieden, die Transparenz erhöht und die Einladung an alle Systeme aufrecht erhalten, in fairen Verhandlungen zu einem für alle Seiten akzeptablen Kompromiss zu kommen.
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