26. 02. 2010

BDSD begrüßt Vereinbarung der Dualen Systeme zur Abrechnung des Clearingstellenausgleiches 2008 und 2009

„Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft“ hat der Präsident des Bundesverbandes Dualer Systeme Deutschland (BDSD), Raffael A. Fruscio die heute erzielte Vereinbarung zur Abrechnung des Clearingstellenausgleiches 2008 und 2009 begrüßt.

Nach monatelangem Tauziehen war es gelungen, die Fragen der Ausgleichszahlungen, die infolge des Abgleichs von Plan- und Ist-Mengen in den Jahren 2008 und 2009 entstanden waren, einer für alle befriedigenden Lösung zuzuführen. „Damit ist ein Streitpunkt zwischen den Systemen ausgeräumt worden, der die Arbeit der Gemeinsamen Stelle insgesamt nachhaltig belastet hat“, sagte der Vizepräsident des BDSD, Dr. Michael Heising.

Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung gebe auch die Hoffnung, daß es in anderen strittigen Fragen gelingen kann, sich zu einigen.

Zwar habe man heute noch keine Einigung über eine erweiterte Prüfrichtlinie zur Plausibilisierung der Planmengenmeldung herstellen können, mit deren Hilfe die Vollständigkeit und Korrektheit der berechneten Lizenz- und Vertragsmengenanteile überprüft werden soll, betonten Fruscio und Heising. Doch sei man auch hier auf dem richtigen Wege. Die Dualen Systeme hatten am Freitag beschlossen, den Entwurf der Richtlinie zuerst dem Bundeskartellamt mit der Bitte zuzuleiten, die kartellrechtlich Unbedenklichkeit festzustellen. Dies sei von großer Bedeutung, weil zahlreiche Punkte bei einigen Systembetreibern auf kartellrechtliche Bedenken stießen, die vor einer inhaltlichen Befassung geklärt werden müßte. „Was kartellrechtlich bedenklich ist, brauchen und werden wir gar nicht erst zu diskutieren, erläutere Raffael A. Fruscio die Entscheidung.

 

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